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Materialkunde

Entscheidet man sich für ein bestimmtes Piercing, steht einem ein breitgefächertes Angebot verschiedenster Materialien zur Verfügung. Hat man für den Ersteinsatz noch eine eingeschränkte Auswahl, so kann man wenn der Stichkanal vollständig abgeheilt ist eine Vielzahl an Schmuck aus verschiedenen Materialien einsetzen.

Das Piercing, was direkt beim Stechen eingesetzt wird sollte ausschließlich aus Titan, Implantanium, Nobium oder PTFE bestehen. In all diesen Zusammensetzungen ist der Nickelgehalt geringer als 0,05%. Ein Nickelgehalt über diesem Grenzwert (wie zum Beispiel in Chirurgenstahl oder Silber) hätte in den meisten Fällen allergische Reaktionen zur Folge. Ist der Stichkanal jedoch einmal abgeheilt, ist die Auswahl des Schmuckes unbegrenzt. Man sollte aber unbedingt darauf achten, dass der Körperschmuck eine glatte Oberfläche hat, egal um welches Material es sich handelt. Ansonsten können sich zum Beispiel unschöne Hautgeschwülste um das Piercing bilden.

Kein Nickel bei Ersteinsatz!

Nickelhaltige Materialien überhalb eines bestimmten Grenzwertes sind generell beim Ersteinsatz von Piercingschmuck verboten.

Innerhalb der EG/EU trat das Gesetz über die Bestimmung zum Gebrauch von Nickel im Januar 2000 in Kraft. Entstanden ist die Verordnung aufgrund von Befürchtungen bezüglich allergischer Reaktionen und Überempfindlichkeit auf Nickel. Durch die Verordnung sollen Probleme, die durch dieses Metall verursacht werden, reduziert werden.

Laut dem Gesetz dürfen keine Artikel mit mehr als 0,05% Nickel mit offenen Wunden in Kontakt kommen. Artikel, die über einen längeren Zeitraum Kontakt mit der Haut haben, dürfen nicht mehr als 0,5µg Nickel pro cm2 pro Woche freisetzen. Chirurgenstahl (316L) enthält beispielsweise zwischen 6 - 13% Nickel und darf deshalb nicht vor der Verheilung des Stichkanals eingesetzt werden.



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